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Allgemein

3 – Tagesfahrt nach Südtirol

By 8. Mai 2023No Comments

Kaltern – Bozen mit Weinprobe vom 22.04.2006 – 24.04.2006

Abfahrt:

Samstag 22.04.2006
06.00 Uhr Bahnhof Altdorf
Zusteigemöglichkeiten 05.45 Uhr Bushaltestelle Neumarkter Str./ Bayernstr.
bzw. 05.50 Uhr Kath. Kirche

Anreise über BAB München – Innsbruck – Brenner, Zwischenhalt in Sterzing, Stadtrundgang ca. 20 Min. mit anschl. Möglichkeit zu einer kurzen Mittagspause/Kaffeeeinkehr

13.00 Uhr Ankunft im Gardenhotel Premstaller**** bei Bozen Sigmundskron
14.00 Uhr Spaziergang in Kaltern bzw. am Kalterer See
16.30 Uhr Kellerführung mit Weinprobe bei der Kellerei Erste & Neue in Kaltern
19.30 Uhr Abendessen im Hotel

Sonntag: 23.04.2006

09.00 Uhr Fahrt nach Klausen mit Kloster Säben
Spaziergang durch die alte Künstlerstadt – Aufstieg (ca. 200 Höhenmeter – leicht) Kloster Säben; Abstieg auf dem Panoramaweg nach Klausen. Eintritt frei, Gehzeit ca. 2 Std. Mittagspause in Klausen

Anschließend Fahrt zum Schloß Korb, kl. Wanderung zur Burgruine Hocheppan, fantastischer Blick übers Etschtal – Bozen bis zum Rosengarten – alternativ Fahrt in die Kurstadt Meran mit Möglichkeit zum Kaffeetrinken an der Kurpromenade.

Gegen 18.00 Uhr Rückkehr ins Hotel
19.30 Uhr Abendessen im Hotel

Montag: 24.04.2006

09.30 Uhr Stadtführung in Bozen mit Schloss Maretsch, anschl. zur freien Verfügung

14.00 Uhr Rückfahrt nach Altdorf – Ankunft ca. 20.30 Uhr

Leistungen u. Kosten:
Fahrt im klassifizierten 4-Sterne-Reiseomnibus
Unterbringung im 4-Sterne-Hotel
alle Zimmer Dusche/WC, Telefon, TV
2 x Übernachtung/Frühstücksbuffet
2 x Abendessen
Ausflug am 2. Tag
Stadtführung in Bozen

Preis pro Person: 4-Sterne Premstaller 189,00 €
Preis: Einzelzimmerzuschlag 36,00 €

Haftungsverzicht:

Der Partnerschaftsverein ist Veranstalter der Südtirolfahrt 22. – 24.04.2006

Der/Die Unterfertigte nimmt an dieser Veranstaltung auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Er/Sie verzichtet daher auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art gegen den Verein, dessen Organe oder sonst mit der Ausführung der Veranstaltung betraute Personen, soweit nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen des Veranstalters der entsprechende Schaden abgedeckt ist. Vorstehende Ausschlussvereinbarung gilt dann nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Hinsichtlich eines etwaigen Verschuldens der von ihm eingeschalteten Hilfspersonen haftet der Verein nur für Vorsatz.

Reiseleitung: Konrad Holz u. Peter Grimm

Vorläufiges Programm – Änderungen nach Wetterlage möglich