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Zuschüsse

Bezuschussung für Fahrten in die Partnergemeinden

Der Partnerschaftsverein Altdorf e.V. gibt Zuschüsse für Fahrten in die Partnergemeinden der Stadt Altdorf an Vereine, Organisationen und Schulen, die dem Partnerschaftsgedanken im Sinne der Satzung des Partnerschaftsvereins dienen.

Dafür ist vom Veranstalter einer Fahrt in eine unserer Partnergemeinden vier Wochen vor Reisebeginn ein schriftlicher Antrag mit Reisedatum, Programm und der zu erwartenden Teilnehmerzahl zu stellen.

Aus dem Antrag muss auch deutlich hervorgehen, dass im angebotenen Programm der Fahrt die partnerschaftlichen Beziehungen gepflegt werden.

Das können gemeinsame Aktivitäten, die Organisation einer kulturellen Veranstaltung in der Partnergemeinde, oder die Teilnahme an örtlichen Veranstaltungen in der jeweiligen Partnergemeinde sein.

Die Vorstandschaft des Partnerschaftsvereins entscheidet über den Antrag und die Bezuschussung.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Durchführung der Fahrt und der Mitteilung der genauen Teilnehmerzahl.

Liegen die festgesetzten Voraussetzungen vor, so werden die Zuschüsse an den Antragsteller ausbezahlt/überwiesen.